Konzept zur Anwesenheitskontrolle

Ziel

 

 

Sicherstellung einer effizienten und sorgfältigen Anwesenheitskontrolle der Schülerinnen und Schüler und eine schnelle Information  der Eltern in Fällen   unentschuldigter   Abwesenheit   minderjähriger Schülerinnen  und  Schüler.

 

 

 

Gesetzesgrundlage § 22

 

Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Unabhängig von weiteren Maßnahmen aufgrund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fernbleiben die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen. (2) Das Fernbleiben vom Unterricht und von sonstigen schulischen Pflichtveranstaltungen wird in der Klassenliste oder im Klassenbuch festgehalten.

 

 

 

 

Procedere

 

 

 

1.    Morgentliche Anwesenheitsüberprüfung

 

Jeden Morgen überprüft die Klassenleitung die Anwesenheit aller Schülerinnen und Schüler in der Klasse. Sollte eine Fachkraft bzw. Vertretungskraft in der Klasse sein, wird diese Aufgabe von ihr übernommen. Danach wird überprüft, ob die Eltern ihr Kind über die Nachrichtenplattform UNTIS krankgemeldet haben.

 

 

 

2.    Abwesenheitsmeldung

 

Falls eine Schülerin oder ein Schüler abwesend ist, informiert ein Schüler aus der Klasse die Schulsekretärin. Diese ruft umgehend die angegebenen Kontaktpersonen an, normalerweise die Eltern.

 

 

 

3.    Erreichbarkeit

 

Falls die Eltern und der Notfallkontakt nicht erreicht werden, wird das Ordnungsamt informiert.

 

 

 

4.    Dokumentation

 

Bei Krankmeldung erfolgt eine dreifache Dokumentation. Im digitalen Klassenbuch, als Meldezettel an die Klassenleitung, Fachkraft bzw. Vertretungskraft und eine Dokumentation in der Verwaltung.

 

 

 

5.    Rückkehr der Schülerin oder des Schülers

 

Sollten die Eltern ihr Kind nicht über die Nachrichtenplattform UNTIS krankgemeldet haben, ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erforderlich.

 

 

 

 

Elterninformation

 

Mit Beginn der Einschulung werden die Eltern auf dem ersten Elternabend über dieses Procedere informiert. Eine Abwesenheitsmeldung muss bis 7.50 Uhr erfolgen.

 

Bei Bedarf werden regelmäßige Erinnerungen in Elternbriefen geschrieben. Die Schule erläutert den Eltern auch die Bedeutung der regelmäßigen Anwesenheit und die Folgen von unentschuldigtem Fehlen.

 

Alle Eltern werden gebeten einen Notfallkontakt anzugeben, um sicherzustellen, dass die Schule im Notfall schnell Kontakt aufnehmen kann.

 

 

 

Dieses Konzept gewährleistet eine reibungslose Kommunikation zwischen Schule und Eltern, um den Schulbesuch sicherzustellen. 

 

 

 

Das Konzept wurde mit Elternbeirat und Kollegium abgestimmt.