Konzept zur Anwesenheitskontrolle von Schülerinnen und Schülern

Ziel

Sicherstellung einer effizienten und sorgfältigen Anwesenheitskontrolle der Schülerinnen und Schüler und eine schnelle Information der Eltern in Fällen   unentschuldigter   Abwesenheit   minderjähriger Schülerinnen und Schüler.

 

 

Gesetzesgrundlage GrSchulO § 22 Abs. 1 Satz 4

 

Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Unabhängig von weiteren Maßnahmen aufgrund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fernbleiben die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen. (2) Das Fernbleiben vom Unterricht und von sonstigen schulischen Pflichtveranstaltungen wird in der Klassenliste oder im Klassenbuch festgehalten.

 

 

 

Procedere

 

1.    Morgentliche Anwesenheitsüberprüfung

 

Jeden Morgen überprüft die Klassenleitung die Anwesenheit aller Schülerinnen und Schüler in der Klasse. Sollte eine Fachkraft bzw. Vertretungskraft in der Klasse sein, wird diese Aufgabe von ihr übernommen. Danach wird überprüft, ob die Eltern ihr Kind über die Nachrichtenplattform WebUntis krankgemeldet haben.

 

 

 

2.    Abwesenheitsmeldung

 

Falls eine Schülerin oder ein Schüler abwesend ist, informiert ein Schüler aus der Klasse die Schulsekretärin. Diese ruft umgehend die angegebenen Kontaktpersonen an, normalerweise die Eltern.

 

 

 

3.    Erreichbarkeit

 

Falls die Eltern und der Notfallkontakt nicht erreicht werden, sind wir gezwungen, entsprechende Schritte einzuleiten (je nach Sachlage das Ordnungsamt um Unterstützung zu  bitten oder ggf. die Polizei zu verständigen und das entsprechende Kind als vermisst zu melden).

 

 

 

4.    Dokumentation

 

Bei Krankmeldung erfolgt eine dreifache Dokumentation. Im digitalen Klassenbuch, als Meldezettel an die Klassenleitung, Fachkraft bzw. Vertretungskraft und eine Dokumentation in der Verwaltung.

 

 

 

5.    Rückkehr der Schülerin oder des Schülers

 

Sollten die Eltern ihr Kind nicht über die Nachrichtenplattform WebUntis krankgemeldet haben, ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erforderlich.

 

 

Elterninformation

Mit diesem Schreiben weisen wir darauf hin, dass es Ihre Pflicht als Erziehungsberechtigte ist, Ihr Kind rechtzeitig krankzumelden.

 

Eine Abwesenheitsmeldung muss bis 7.50 Uhr über WebUntis erfolgen.

 

Mit Beginn der Einschulung werden die Erziehungsberechtigten auf dem ersten Elternabend über dieses Procedere informiert.

 

Die Erziehungsberechtigten werden auch im ersten Elternbrief zum Schuljahresanfang über die Vorgehensweise informiert bzw. erinnert. Die Schule erläutert den Eltern auch die Bedeutung der regelmäßigen Anwesenheit und die Folgen von unentschuldigtem Fehlen.

 

Alle Eltern werden gebeten einen Notfallkontakt anzugeben, um sicherzustellen, dass die Schule im Notfall schnell Kontakt aufnehmen kann.

 

 

 

Dieses Konzept gewährleistet eine reibungslose Kommunikation zwischen Schule und Eltern, um den Schulbesuch sicherzustellen. 

 

 

 

Das vorliegende Konzept wurde mit unserem Schulelternbeirat (20.11.2023) und dem Kollegium (22.02.2024) einstimmig abgestimmt. Das Verfahren zur Meldepflicht ist jeder Lehrperson bekannt.