Wir werden sie an dieser Stelle und unter "Aktuelles" auf dem Laufenden halten.
Damit der Mund-Nasen-Schutz bzw. die Maske Ihres Kindes Wirkung zeigt, ist es wichtig ein paar Dinge zu beachten.
Vor der nächsten Benutzung müssen wiederverwendbare Masken gereinigt und richtig getrocknet werden.
Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Bei mindestens 60 Grad Celsius in der Waschmaschine waschen.
2. Sehr heiß mit Dampf bügeln.
3. Mindestens 5 Minuten in einem Topf mit kochendem Wasser auskochen.
Unten finden Sie ein Merkblatt zum richten Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz.
Auch Schüler/innen, die unter leichten Erkältungssymptomen (leichter Schnupfen, leichter Husten, Halskratzen...) leiden, dürfen die Schule nicht besuchen.
Die Kinder dürfen die Schule erst wieder besuchen, wenn ihr Allgemeinzustand 24 Stunden lang gut ist und keinerlei weiteren Symptome hinzugekommen sind.
Wenn Kinder an stärkeren Symptomen (insbesondere Atemwegs- oder Grippesymptomen) leiden, entscheiden die Eltern über ärztliche Beratung. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet dann über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests.
Wird ein solcher Test durchgeführt bleiben die Kinder mindestens bis zum vorliegen des Ergebnisses zu Hause. Bei einem negativen Testergebnis darf die Schule erst besucht werden, wenn die Kinder mindestens 24 Stunden symptomfrei sind.
Ist das Testergebnis positiv, sind die Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamt mit entsprechender Quarantäneverordnung zu beachten. Alle Personen, die direkten Kontakt zum Erkrankten hatten, müssen zu Hause bleiben.